Grundsätzlich gelten für jedes Mitglied und deren begleitende Person die allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungsgegenständen in Turn- und Festhallen der Stadt Weil der Stadt (Dez. 09), sowie die Hausordnung für die Turn- und Festhallen der Stadt Weil der Stadt. Diese sind einzusehen unter http://www.spvgg-weil-der-stadt.de, als auch direkt bei der Sportvereinigung, bzw. bei den jeweiligen Übungsleitern.

  1. 1. Die Aufsichtspflicht der Übungsleiter besteht erst ab dem Beginn der Turnstunde bis zu deren Ende. Die Kinder müssen solange in der Umkleidekabine in Begleitung warten bis die jeweiligen Übungsleiter die Kinder dort zur Sportstunde abholen. Erst dann gilt die Aufsichtspflicht des Übungsleiters. Genauso verhält es sich mit dem Ende der Turnstunde. Die Kinder werden von dem jeweiligen Übungsleiter in die Umkleidekabine gebracht, wo die begleitende Person das Kind persönlich in Empfang nimmt. Sollte das Kind von einer anderen Person abgeholt werden als es gebracht wurde, muss der Übungsleiter vorher informiert werden. Die Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt in der Umkleide sein, da außerhalb der Turnhalle keinerlei Aufsichtspflicht, und damit Haftung für den Übungsleiter besteht. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass die Kinder pünktlich zum Turnunterricht gebracht und wieder abgeholt werden.
  2. 2. Den Weisungen der Übungsleiter ist absolut Folge zu leisten. Genauso ist der Hausmeister berechtigt, sämtlichen Benutzern Anordnungen zu erteilen, die sich auf die Benützung der Räume und Sportgegenstände beziehen. Bei unsachgemäßem Verhalten besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr.
  3. 3. Sehr wichtig: Sport macht durstig, bitte geben Sie dem Kind ausreichend zu Trinken mit. Die Kinder sollten im Interesse des Kindes vor der Turnstunde zur Toilette gebracht werden. Die Toiletten sind unbedingt sauber zu halten.
  4. 4. Jeder Benutzer und jeder Zuschauer ist verpflichtet, die Einrichtungen und Geräte der Turnhalle schonend zu behandeln. Die Sportfläche der Sporthalle darf nur in Sportbekleidung und in sauberen Turn- bzw. Hallenschuhen betreten werden. Turn- bzw. Hallenschuhe dürfen nicht für den Weg zur Halle benutzt werden. Turnen mit Socken ist nicht erlaubt.
  5. 5. Es besteht keine Haftung für das Abhandenkommen und die Beschädigung eingebrachter Garderobe und außerhalb der Halle abgestellter Fahrräder oder Kraftfahrzeuge.
  6. 6. Für das Kind ist es sehr wichtig, dass es pünktlich und regelmäßig an der Turnstunde teilnimmt. Falls das Kind 4 mal unentschuldigt fehlt, wird ein Kind von der Warteliste die Chance erhalten regelmäßig am Turnangebot teilzunehmen.
  7. 7. Falls das Kind nicht mehr in die Turnstunde kommen möchte, ist dies dem entsprechenden Übungsleiter mitzuteilen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich beim Sportverein Weil der Stadt einzureichen.
  8. 8. Kinder, die nicht im Sportverein zum Kinderturnen angemeldet sind, dürfen sich nicht in den Garderoben oder in der Turnhalle aufhalten.

Sport-für-kids, Weil der Stadt im November 2010